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Angeln

Pächter des Ronshäuser Sees ist der Sportangelverein Ronshausen sowie Eigentümer der Fischaufzuchtsteiche im Ziebach.

 

An beiden Anlagen befinden sich Rastplätze, Ruhebänke, viele Informationsschilder über das Leben im und am See. Am Ronshäuser See können Kinder ein Quiz lösen. Vordrucke hierfür liegen im Verkehrsamt im Haus des Gastes oder in der Ferienpark-Verwaltung aus.  

Angeln ist nur am Ronshäuser See möglich!

Urlauber, die am Ronshäuser See angeln möchten, benötigen hierzu einen gültigen Fischereierlaubnisschein.

Ausstellung:
Gemeindeverwaltung Ronshausen
Thomas Schäfer, Zimmer 03
Telefon 0 66 22 / 92 31 12

Voraussetzungen:
Urlaubsaufenthalt im Luftkurort Ronshausen oder im Erholungsort Machtlos für mindestens 2 Tage
Vorlage eines gültigen Fischereischeines

Gebühren:
Tageskarte: 7,00 €
Wochenkarte: 36,00 € 
 

Fangbeschränkungen/Mindestmaße

3 Forellen pro Tag - höchstens 10 pro Woche (Mindestmaß 25 cm)
2 Schleien pro Tag - höchstens 5 pro Woche (Mindestmaß 26 cm)
1 Karpfen pro Tag - höchstens 3 pro Woche (Mindestmaß 40 cm)
10 Weißfische pro Tag (gesetzliche Mindestmaße)

Das Angeln ist mit einer Handangel gestattet, die Pose darf nicht überbleit werden.
Hakenlöser, Unterfangkescher und Setzkescher, gültiger Fischereischein, Nachweis der Fischerprüfung und Fischerei-Erlaubnisschein hat jeder Angler am Wasser mitzuführen.

Weitere fachkundige Infos:
Sportangelverein Ronshausen
1.Vors. Rüdiger Willich
Telefon 0 66 22 / 4 12 29

 




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