Angeln
Pächter des Ronshäuser Sees ist der Sportangelverein Ronshausen sowie Eigentümer der Fischaufzuchtsteiche und des Paul-Rexroth-Sees im Ziebach.
An beiden Anlagen befinden sich Rastplätze, Ruhebänke, viele Schautafeln über das Leben im und am See. Am Ronshäuser See können Kinder ein Quiz lösen. Vordrucke hierfür liegen in der Gemeindeverwaltung oder in der Ferienpark-Verwaltung aus.
Angeln ist nur am Ronshäuser See möglich!
Urlauber, die am Ronshäuser See angeln möchten, benötigen hierzu einen gültigen Fischereierlaubnisschein sowie einen Übernachtungsnachweis eines zertifizierten Beherbergungsbetriebes der Gemeinde Ronshausen oder des Ortsteiles Machtlos.
Ausstellung:
Gemeindeverwaltung Ronshausen
Thomas Schäfer, Zimmer 01
Telefon 0 66 22 / 92 31 10
Voraussetzungen:
Urlaubsaufenthalt in Ronshausen oder im Erholungsort Machtlos für mindestens 2 Tage
Vorlage eines gültigen Fischereischeines
Übernachtungsnachweis eines zertifizierten Beherbergungsbetriebes der Gemeinde Ronshausen.
Gebühren:
Tageskarte: 10,00 €
Wochenkarte: 50,00 €
Fangbeschränkungen/Mindestmaße
Fischart | Schonzeit | Maß cm |
Fangbegrenzung |
Aal | 01.10. - 01.03. | 50 | 3 pro Woche |
Bachforelle | 01.10. - 31.03 | 25 | 3 pro Tag |
Regenbogenforelle | keine | 25 | 5 pro Tag - max. 10 pro Woche |
Barbe | keine | 40 | keine |
Gründling | keine | -- | keine |
Hecht | 01.02. - 31.05. | 50 | max. 1 pro Woche |
Karpfen | keine | 40 | 3 pro Woche |
Schuppenkarpfen | 15.03. - 31.05. | 45 | keine |
Rotauge | keine | -- | keine |
Rotfeder | 15.03. - 31.05. | 20 | keine |
Schleie | 01.05. - 30.06. | 25 | 2 pro Tag max. 5 pro Woche |
Zander | 01.02. - 31.05. | 50 | max. 1 pro Woche |
Gastangler dürfen den Ronshäuser See befischen! Die oben aufgeführten Mindestmaße und Schonzeiten sind einzuhalten!
Das Angeln ist mit einer Handangel erlaubt. Für jede weitere Angel wird ein weiterer Erlaubnisschein benötigt.
Die Verwendung lebender Köderfische ist verboten!
Das Hältern lebender Fische in gesetzlich vorgeschriebenen Setzkeschern ist erlaubt.
Aufgestellte Verbotsschildern ist unbedingt Folge zu leisten! Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen droht der Einzug des Angelgeräts sowie des Fischereierlaubnisscheins!
Kontrollberechtigt sind alle Mitglieder des Sportangelvereins Ronshausen.
Weitere fachkundige Infos:
Sportangelverein Ronshausen
1.Vors. Rolf Becker
Tel. 0 66 22 – 4 11 81
Handy 01 52 – 51 02 03 07